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UVV-Prüfung für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV 57 Abs.1) bist du verpflichtet, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen. Wenn du der UVV nicht nachkommst, riskierst du ein Bußgeld.

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